Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lecta Self-Adhesives España, S.L. Sociedad Unipersonal
Für den Produktverkauf des Unternehmens gelten die vorliegenden und aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als vom Vertragspartner vorbehaltlos angenommen, darüber hinaus haben die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Vertragspartners.
Sollten diese Allgemeine Verkaufsbedingungen im Widerspruch zu den vom Verband der Europäischen Papierindustrie (CEPI) genehmigten stehen, oder gar von diesen abweichen, so gelten die ersteren, da sie eine spezifische Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien darstellt.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu aktualisieren oder anderweitig abzuändern; dem Vertragspartner wird daher empfohlen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig selbstständig zu überprüfen.
1. Auswahl des Produkts
Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Auswahl des Produkts, das Gegenstand des Vertrages ist, genauso wie für dessen weiteren Verwendungszweck und wo es danach eingesetzt wird. Infolgedessen und in Übereinstimmung mit den Inhalten in seinen Katalogen, den Preislisten und/oder den allgemeinen Informationen über das Produkt (sog. Datenblatt), übernimmt das Unternehmen weder Haftung noch Garantie dafür, dass das verkaufte Produkt für die vom Vertragspartner beabsichtigten technischen Anwendungen geeignet ist, oder die vom Vertragspartner beim Kauf der Produkte ins Auge gefassten Ziele ganz, oder nur teilweise erreicht werden.
2. Gefahrenübergang
Sofern in der Rechnung nicht anders angegeben, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, an dem die Ware an dem vom Käufer angegebenen Bestimmungsort eintrifft. Bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware dem Vertragspartner in der Niederlassung des Unternehmens zur Abholung durch den Käufer oder im Auftrag des Käufers bereitgestellt wird. Der Gefahrübergang tritt auch dann ein, wenn der Käufer sich entscheiden sollte, die Abholung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Für eventuelle Ansprüche gegenüber dem Spediteur aufgrund von bei der Ankunft der Ware festgestellten Mengenabweichungen oder transportbedingten Mängeln:
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● sind diese unverzüglich auf den Lieferpapieren selbst zu vermerken, die sich im Besitz des Spediteurs befinden.
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● muss es dem Spediteur innerhalb von drei Werktagen ab Liefertag, per Einschreiben mit Rückschein angezeigt werden.
3. Lieferfristen
Die Versand- und Lieferzeiten werden ab der Annahme der Bestellung gerechnet und sind lediglich Richtwerte. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für eventuelle Lieferverzögerungen.
Ist der Vertragspartner (Käufer) für die Abholung der Ware verantwortlich und holt er sie nach der Bereitstellung nicht ab, ist das Unternehmen (Verkäufer) berechtigt, die Ware einzulagern oder nach Aufforderung des Käufers, auf dessen Gefahr und Kosten, zu liefern oder weiterzuverkaufen. Bei aufeinanderfolgenden Lieferungen kann der Verkäufer in dem Fall, dass der Käufer die Ware wiederholt nicht abholt, vom Vertrag zurücktreten und den noch zur Lieferung ausstehenden Teil des Auftrages stornieren.
Interne Gründe des Verkäufers, die zu einem Stillstand, einer Aussetzung oder einer vorübergehenden Verringerung der Produktion führen, berechtigen zu einer Verlängerung der Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum und dürfen von den Parteien nicht als Grund für die Stornierung von Aufträgen geltend gemacht werden, sofern kein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
4. Höhere Gewalt
Sollte aufgrund von höherer Gewalt die Herstellung oder Aus- und Anlieferung der Ware behindert werden, ist das Unternehmen dazu berechtigt die Ausführung des Auftrags zu verzögern und falls die Ursachen länger als einen Monat andauern, den Auftrag gar komplett zu stornieren, ohne dafür zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Als höhere Gewalt gelten u.a. Streiks, fehlende Transportmittel, Unfälle in Fabriken, Brände und allgemein alle Ursachen, die sich der Kontrolle des Unternehmens (Verkäufer) entziehen.
5. Reklamationen
Es werden nur Reklamationen akzeptiert, die schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax eingehen. Die Frist für die Einreichung einer solchen Reklamation beträgt:
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● fünf Tage nach dem Eintreffen der Ware an dem vom Unternehmen angegebenen Bestimmungsort, wenn unmittelbar bei der Annahme ersichtlich ist, dass die Lieferung in Bezug auf Qualität oder Menge nicht mit der Bestellung übereinstimmt.
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● vor Verwendung der Ware, bis spätestens zehn Tage nach Ankunft der Ware an dem vom Vertragspartner (Käufer) angegebenen Bestimmungsort, wenn der Qualitätsmangel, bzw. der Fehler bei anderen Liefermerkmalen nicht durch eine einfache Untersuchung oder eine einfache Überprüfung bei der Annahme festgestellt werden kann.
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● innerhalb von sechs Monaten nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, wenn der Qualitätsmangel, bzw. der Fehler bei anderen Liefermerkmalen nur durch eine eingehende Untersuchung, einen Test oder durch die normale Verwendung der Maschine, bzw. der gekauften Ware festgestellt werden kann. Eine solche Reklamation muss unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich an das Unternehemen (Verkäufer) erfolgen.
Nach fristgerecht gemeldeter Reklamation, darf die beanstandete Ware nur mit Zustimmung des Unternehmens (Verkäufer) bearbeitet werden.
Der bereits verarbeitete Teil der gelieferten Ware kann nicht Gegenstand einer Reklamation sein. In jedem Fall müssen mindestens 90 % der Papiermenge, die Gegenstand der Reklamation ist, vorhanden, intakt und einwandfrei identifizierbar sein. Die Feststellung eines Mangels, der nur einen Teil der gelieferten Ware betrifft, berechtigt den Vertragspartner (Käufer) weder seine Verpflichtung zur fristgerechten und vollständigen Bezahlung der Ware nicht zu erfüllen, noch die Ware insgesamt zurückzuweisen.
6. Preise und Zahlungsform
Die Preise verstehen sich zuzüglich der Steuern, die gemäß der vor Ort geltenden Steuergesetzgebung anfallen.
Sofern die Parteien nicht schriftlich anderweitig vereinbart haben, gilt:
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● Die Waren werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen in Rechnung gestellt, die Preise können jedoch jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
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● Die im Tarifverzeichnis angegebenen Preise verstehen sich ohne Steuern und nur für die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs vorrätigen Mengen.
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● Die Zahlung wird bei Lieferung der Ware fällig.
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● Erfüllungsort der Zahlung ist der Sitz des Unternehmens (Verkäufers).
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● Es wird kein Skonto auf Bestellungen gewährt, die mit Kreditkarte bezahlt werden.
6.1. Zahlungsfrist
Die im Tarifverzeichnis angegebenen Preise gelten für die Zahlung des Gesamtbetrages der Rechnung direkt nach der Lieferung. Im Falle einer Ratenzahlung führt die Nichtzahlung einer einzigen vertraglich festgelegten Rate zur vorzeitigen Fälligkeit des gesamten ausstehenden Betrages.
Auch bei gestaffelten Zahlungen und Lieferungen führt die Nichtbezahlung einer Lieferung dazu, dass das Unternehmen (Verkäufer) das Recht auf Rückhaltung der zukünftigen Lieferungen hat.
Bei Aufträgen für die Ratenzahlung vereinbart wurde, berechtigt die Unterlassung der ersten Zahlung den Vertragspartner (Käufer) nicht zum Rücktritt von einem Auftrag. Im Falle einer Stornierung des Auftrages aus persönlichen Gründen, bleibt die geleistete Anzahlung Eigentum des Unternehmens (Verkäufer) als Ersatz für den entstandenen Schaden.
Eine Insolvenzerklärung, ein Insolvenzantrag, oder die gerichtliche oder außergerichtliche Liquidation des Vertragspartners (Käufer), oder allgemein jede Änderung seines Rechtsstatuses, die seine Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen könnte, berechtigen das Unternehmen (Verkäufer) zur sofortigen Geltendmachung aller Forderungen für alle gelieferten und vom Käufer nicht bezahlten Waren.
6.2. Zahlungsverzug und Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners (Käufer)
Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe des im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlichten gesetzlichen Zinssatzes für Handelsschulden fällig.
Besteht der Zahlungsverzug des Vertragspartners (Käufer) mindestens acht Tage nach der formgerechten Zahlungsaufforderung des Unternehmens (Verkäufer) weiter, kann der Verkäufer die sofortige Zahlung aller noch nicht fälligen Rechnungen, sowie die Vorauszahlung für alle bis zu diesem Datum noch nicht ausgeführten Lieferungen, die bestätigten Aufträgen entsprechen, vom Käufer verlangen.
Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsfähigkeit des Käufers, sowie bei Zahlungsverzug, ist das Unternehmen (Verkäufer) berechtigt, die Gewährung einer dinglichen oder persönlichen Garantie/Bürgschaft, oder einer Vorauszahlung für Aufträge zu verlangen. In jedem Fall kann der Verkäufer bei Papierbestellungen, die speziell hergestellt werden müssen, die Produktionsaufnahme, bzw. die Ausführung dieser Aufträge, von der Gewährung einer dinglichen oder persönlichen Garantie, oder von einer Vorauszahlung der Ware abhängig machen.
Die Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen durch den Vertragspartner (Käufer), berechtigt das Unternehmen (Verkäufer) zum Rücktritt von dem Auftrag und zur Kündigung des Vertrages, sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber dem Vertragspartner (Käufer).
6.3. Skontobedingungen
Bei Zahlungen, die vor Ablauf der im Voraus ausdrücklich mit dem Unternehmen (Verkäufer) vereinbarten Bedingungen und der Zahlungsfrist erfolgen, entspricht der anzuwendende Skontosatz mindestens dem, der am Tag der Zahlung im spanischen Staatsanzeiger BOE als gesetzlicher Zinssatz veröffentlich wird.
7. Ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen
Gemäß Artikel 44 des Royalen Erlasses 1055/2022 vom 27. Dezember über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ist der Endabnehmer in Spanien für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen verantwortlich.
Der endgültige Besitzer von Verpackungsabfällen, oder gebrauchten Verpackungen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, ist ebenfalls für deren ordnungsgemäße Entsorgung gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle und den jeweiligen vor Ort geltenden Umsetzungsvorschriften verantwortlich.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Unternehmen (Verkäufer) behält sich bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Vertragspartner (Käufer), das volle Eigentumsrecht an den verkauften Waren vor.
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, solange diese das Eigentum des Verkäufers ist. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer als Begünstigten der entsprechenden Versicherungspolicen in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu benennen.
Der Käufer darf diese Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs verarbeiten oder weiterverkaufen. Durch die Verarbeitung der unter diesem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware geht das Eigentum an der Ware nicht auf den Käufer über. Werden bei der Verarbeitung auch andere Waren mitverarbeitet, die nicht dem Eigentumsvorbehalt des Käufers unterliegen, entsteht ein Miteigentum an der neuen Sache, an dem der Verkäufer in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware beteiligt ist.
Der Käufer tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der verarbeiteten, oder nicht verarbeiteten Vorbehaltsware ganz, oder teilweise an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers muss der Käufer diese Abtretung seinen eigenen Abnehmern mitteilen.
Der Betrag, der vom Verkäufer in diesen Fällen abgetretenen und eingezogenen Forderungen, wird in erster Linie für die Zahlung der vereinbarten Verzugszinsen und der vereinbarten Vertragsstrafen verwendet. Etwaige Restbeträge werden auf die Rechnungsbeträge angerechnet.
Darüber hinaus wird vereinbart, dass Teilzahlungen einer eventuellen Zahlungsklage des Verkäufers aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt nicht entgegenstehen.
Der Verkäufer ist berechtigt, das Geschäft aufzulösen und die verarbeiteten oder unverarbeiteten Waren, die der vorliegenden Eigentumsvorbehaltsklausel unterliegen, zurückzunehmen, wenn eines der in der Zahlungsklausel dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Ereignisse eintritt. Nimmt der Verkäufer die Ware zurück, nachdem sie vom Käufer verarbeitet und an einen Dritten verkauft wurde, muss er dem Käufer die Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Ware vor und nach deren Verarbeitung erstatten.
Es wird vereinbart, dass der Käufer die Rückgabe der Ware auf die erste Aufforderung des Verkäufers in Anwendung dieses Eigentumsvorbehalts unter Androhung eines Schadensersatzanspruchs wegen unangemessener Weigerung nicht verweigern darf. Bei Uneinigkeit über die Art und Weise der Rückgabe der Ware, wird diese sodann gerichtlich entschieden, Gerichtsstand ist dafür nach Wahl des Unternehmens (Verkäufer) Barcelona, der Sitz des Vertragspartners (Käufer), oder der Ort, an dem sich die Ware derzeitig befindet.
Die auf diese Weise wiedererlangten Waren werden einer Bewertung durch einen Sachverständigen unterzogen, um ihren Wert zu ermitteln und werden zur Begleichung der ausstehenden Forderungen, einschließlich der Zinsen zuzüglich aller mit der Wiedererlangung dieser Waren verbundenen Kosten, einschließlich der Sachverständigenhonorare, verwendet; dies gilt unbeschadet eines möglichen Schadensersatzes, den der Käufer für den Schaden zu leisten hat, der dem Verkäufer durch die Auflösung des Auftrags aufgrund der Nichtzahlung durch den Käufer entstanden ist.
9. Vertragsstrafe
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen und nach erfolgloser Zahlungsaufforderung des Unternehmens (Verkäufer) gegenüber dem Vertragspartner (Käufer) hat der Käufer dem Verkäufer, neben dem Hauptbetrag der Forderung, einen Betrag in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags als Vertragsstrafe zu zahlen, die zusätzlich zu den oben genannten vereinbarten Verzugszinsen fällig wird.
10. Einhaltung des Ethikkodexes
Der Vertragspartner hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ethikkodex des Unternehmens zur Kenntnis genommen und verpflichtet sich, auch im Namen seiner Beschäftigten, zur strikten Einhaltung dieser Bedingungen. Der Vertragspartner erklärt sich ferner damit einverstanden, das britische Gesetz gegen moderne Sklavenarbeit (Modern Slavery Act 2015 ) und alle anderen einschlägigen Gesetze, Abkommen und Verordnungen zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel zu befolgen.
Der Ethikkodex ist auf der Website des Unternehmens verfügbar: www.lecta.com, der Vertragspartner kann jederzeit auch eine Papierversion anfordern.
Die Nichteinhaltung einer der Bestimmungen des oben genannten Ethikkodexes, oder einschlägiger Gesetze, Verordnungen oder Abkommen durch den Kunden, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten dieses Vertrags dar und gibt dem Unternehmen das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, unbeschadet der Forderung von Schadenersatz.
11. Produkttoleranzen
Für die verkauften Erzeugnisse gelten, die in den vom Europäischen Verband der Papierindustrie genehmigten allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Toleranzen. Exemplare dieser Muster-Geschäftsbedingungen können direkt bei CEPI, 250, Av. Louise, B-1050 Brüssel, Belgien, angefordert werden.
12. Datenschutzerklärung
In Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2016/679 weisen wir Sie auf Folgendes hin:
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a) Ihre personenbezogenen Angaben werden von LECTA SELF-ADHESIVES ESPAÑA, S.L. Sociedad Unipersonal mit Steuernummer CIF A58781402 und Sitz an der Adresse c/ Llull 331, E-08019 Barcelona verarbeitet, um den von Ihnen erteilten Auftrag in allen Punkten zufriedenstellend auszuführen.
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b) Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die ordnungsgemäße Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen LECTA SELF-ADHESIVES ESPAÑA, S.L. Sociedad Unipersonal und Ihnen notwendig, dieses Vertragsverhältnis stellt die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dar.
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c) Ihre personenbezogenen Daten werden unter Anwendung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen so lange gespeichert, wie das Vertragsverhältnis mit Ihnen besteht.
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d) Es wird hiermit ausdrücklich erklärt, dass LECTA SELF-ADHESIVES ESPAÑA, S.L. Sociedad Unipersonal der Empfänger dieser Daten ist und das Sie Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschen, Beschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit unter den in der zitierten Datenschutzverordnung vorgesehenen Bedingungen gegenüber dem Inhaber der Daten geltend machen, indem Sie sich per E-Mail an privacy@lecta.com oder postalisch an die oben angegebene Adresse richten.
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e) Sie haben darüber hinaus das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten einzureichen.
13. Gerichtsstand
Die Parteien legen als Gerichtsstand zur Beilegung aller Rechtsstreite im Zusammenhang mit dem vorliegenden Geschäft, seiner Erfüllung, deren Ausführung und Auslegung, einvernehmlich und ausschließlich den Sitz des Verkäufers, d.h. in dem Fall Barcelona, fest.